In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten und -arten. Diese unterscheiden sich in erster Linie nach der Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg (Erdbestattung) oder einer Urne (Feuerbestattung). In Bayern müssen Sarg und Urne auf einem Friedhof bestattet werden. Der Friedhof dient als würdige Ruhestätte für die Verstorbenen und zur Pflege ihres Andenkens. Auf dem Evangelischen Friedhof in Zirndorf sind sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen möglich.
Folgende Bestattungsmöglichkeiten und -arten stehen zur Auswahl:
Erdbestattung (im Sarg)
Wahlgrab
Die Lage eines Grabes für eine Erdbestattung können Sie sich, soweit möglich, selbst aussuchen. Die Grabstätte muss gemäß der Grabmal- und Bepflanzungsordnung angelegt werden und sie muss mit einem Grabstein versehen werden. Die Grabstätte kann auch als Familiengrab (Doppelgrabstätte) genutzt werden: in ihm sind mehrere Erd- und / oder Urnenbestattungen möglich.
Feuerbestattung (in der Urne)
Urnengrab
Urnengräber sind spezielle Erdgrabstätten nur für Urnen. Sie sind kleiner als normale Erdgrabstätten und dadurch in der Grabpflege weniger aufwändig. Eine Urnengrabstätte muss gemäß der Grabmal- und Bepflanzungsordnung angelegt werden und muss mit einem Grabstein versehen werden.
Urnennische
Hier werden die Urnen nicht in der Erde versenkt, sondern in Urnenwänden aufbewahrt. Eine Pflege der Grabstätte fällt nicht an, stattdessen ist eine Abdeckplatte anzubringen.
Urnengemeinschaftsgrab (Rasengrabstätte)
Der Evangelische Friedhof hat bisher zwei Urnengemeinschaftsanlagen gestaltet. Hier übernimmt der Friedhof die Pflege der Grabstätte, so dass für die Hinterbliebenen kein Pflegeaufwand besteht. Bei Bedarf können jedoch am Grab Blumen und Gestecke zentral abgelegt werden. Eine Stele mit den Namensschildern gehört zu jedem Urnengemeinschaftsgrab.
Baumbestattung
Im süd-westlichen Teil des Friedhofs ist eine naturnahe Urnengemeinschaftsanlage unter einem Baum angelegt. Die Asche der Verstorbenen wird in kompostierbaren Urnen im Wurzelbereich des großen Baumes bestattet und somit in den Kreislauf der Natur zurückgeführt. Eine Stele mit den Namensschildern gehört mit zu der Gemeinschaftsgrabstätte.
Alle Grabrechte an einer Grabstätte können bereits zu Lebzeiten erworben und beliebig oft verlängert werden, soweit dies dem Gesamtanliegen des Evangelischen Friedhofes entspricht. Bitte wenden Sie sich dafür an die Leitung im Evangelischen Friedhof.